Die Ersthelferausbildung im Betrieb ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber, die mehr als einen Beschäftigten haben. Sie dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und im Notfall schnell und richtig zu handeln. Doch was genau beinhaltet die Ersthelferausbildung im Betrieb und wie kann man sie organisieren?

Die Ersthelferausbildung im Betrieb besteht aus zwei Teilen: einem Grundkurs und einer regelmäßigen Fortbildung. Der Grundkurs umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten für Erste Hilfe. Dazu gehören unter anderem:

– Die Eigensicherung und Absicherung der Unfallstelle

– Die Beurteilung des Zustands des Verletzten oder Erkrankten

– Die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen wie die stabile Seitenlage, die Herz-Lungen-Wiederbelebung oder die Anwendung eines Defibrillators

– Die Versorgung von Wunden, Blutungen, Knochenbrüchen, Verbrennungen oder Vergiftungen

– Die psychische Betreuung des Verletzten oder Erkrankten

– Die Alarmierung des Rettungsdienstes und die Übergabe des Verletzten oder Erkrankten

Die Fortbildung muss alle zwei Jahre erfolgen und umfasst vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Sie dient dazu, die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen und zu vertiefen. Dabei werden auch aktuelle Themen und Neuerungen in der Ersten Hilfe berücksichtigt.

Die Ersthelferausbildung im Betrieb muss von einer anerkannten Stelle durchgeführt werden, zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst oder dem Arbeiter-Samariter-Bund. Die Kosten für die Ausbildung werden in der Regel von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse übernommen.

Die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb richtet sich nach der Größe und dem Gefahrenpotenzial des Unternehmens. Dabei gilt folgende Faustregel:

– In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein.

– In Betrieben mit erhöhter Gefährdung, wie zum Beispiel in der Industrie, im Bauwesen oder im Gesundheitswesen, müssen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Die Ersthelfer im Betrieb müssen sich regelmäßig fortbilden, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten. Außerdem müssen sie sich mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut machen, wie zum Beispiel mit den vorhandenen Erste-Hilfe-Materialien, den Flucht- und Rettungswegen oder den Notfallplänen. Sie müssen auch darauf achten, dass die Erste-Hilfe-Materialien stets vollständig und einsatzbereit sind.

Die Ersthelferausbildung im Betrieb ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine sinnvolle Investition in die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Sie kann Leben retten, Folgeschäden vermeiden und das Betriebsklima verbessern. Daher sollte jeder Arbeitgeber darauf achten, dass seine Mitarbeiter über eine qualifizierte Ersthelferausbildung verfügen.

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